EStG
§35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen von Handwerkerleistungen
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Rechenbeispiel für Steuerermäßigung
Handwerkerrechnung inkl. 19% MwSt. 7.140,--
Abzüglich enthaltene Materialkosten - 1.499,40
Reine Lohnkosten inkl. 19% MwSt 5.640,--
Davon 20% Steuerermäßigung 1.128,12
In diesem Beispiel sind 1.128,12€ von den in der Handwerkerrechnung enthaltenen Lohnkosten als Steuerermäßigung anzusetzen.